Die elektronische Patientenakte - ePA

Viele Menschen bekommen derzeit Post von ihrer Krankenversicherung:
Ab Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten die neue elektronische Patientenakte (ePA) erhalten – es sei denn sie widersprechen (sogenannte Opt-Out-Regelung).
Versicherte erhalten die ePA automatisch. „Sie müssen gar nichts tun“, schreibt derzeit etwa die Techniker Krankenkasse ihren Mitgliedern: „Wir kümmern uns um alles.“

Die Krankenkassen versprechen den Versicherten rundum Vorteile durch die elektronische Patientenakte:
Patienten erhalten damit die Möglichkeit, alle relevanten Informationen wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder die Medikation auf einen Blick digital einzusehen und diese ihren behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten zur Verfügung zu stellen. Welche Inhalte letztlich in die ePA kommen, entscheidet aber nach wie vor der Versicherte.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die ePA künftig zu einem zentralen und breit genutzten Element der vernetzten Gesundheitsversorgung werden.

Aber gibt es auch gute Gründe der Einrichtung einer persönlichen digitalen Patientenakte zu widersprechen?


Die gesamte Krankengeschichte einer Person wird künftig an einer zentralen Stelle im Netz dokumentiert: Alles von Impfungen, Röntgenaufnahmen, Operationen, EKG, Ultraschall, Zahnarztbesuchen oder Labor bzw. genetische Untersuchungen - alles bis hin zu den rezeptierten Medikamenten landet vollautomatisch und ohne zutun des Versicherten in einer sicheren Datenablage.
Ein Beispiel: Sie gehen ins Krankenhaus und werden geröngt - bisher mussten Sie mühsam ins Krankenhaus gehen und sich ihre Röntgenbilder auf eine CD-ROM transferieren lassen, um sie dem Facharzt zu zeigen - jetzt würde das Krankenhaus diese in ihre elektronische Patientenakte ablegen, so dass der Facharzt schnell und einfach darauf zugreifen kann.
Oder ein anderes Beispiel: Wir nehmen bei Ihnen Labor ab, und Sie gehen zu einem Facharzt: Dieser kann dann über Ihre elektronische Patientenakte auf diese Laborwerte zugreifen.

Die Gesundheitsdaten werden prinzipiell lebenslang gespeichert.

Widersprechen Versicherte nicht, werden die persönlichen Gesundheitsdaten außerdem pseudonymisiert zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt.

Erhalten 2025 alle Privatversicherten eine ePA?
Nein. Die Versicherungsunternehmen entscheiden weiterhin selbst, ob sie ihren Versicherten eine ePA anbieten. Ebenso können Sie frei wählen, ob Sie die ePA nutzen oder nicht, wenn Ihre private Krankenversicherung sie anbietet. Weitere Informationen zum ePA-Angebot und zu Widerspruchsmöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer PKV. ePA für Alle - Ein Erklärvideo der Gematik
Ihre Behandler stellen bestimmte Daten in die ePA ein, wenn sie diese während der Behandlung erheben und sie elektronisch verfügbar sind.

  • Daten die verpflichtend eingepflegt werden:
    Dazu gehören zum Beispiel Daten des elektronischen Medikationsplans und Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit, Labor- und Bildbefunde wie Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder, Behandlungsbefunde, elektronische Arztbriefe, elektronische Entlassbriefe von Krankenhäusern, auch aus früheren Behandlungen, wenn sie für Ihre aktuelle Versorgung wichtig sind.
  • Daten, die auf Ihren Wunsch eingepflegt werden:
    Diagnosen, Therapiepläne, Behandlungsberichte und AU-Bescheinigungen
  • Daten, die Sie per ePA-APP selbst einpflegen können:
    Eigene medizinische Unterlagen, zum Beispiel ältere medizinische Dokumente in Papierform, die Sie zuhause haben, aber auch Vitaldaten aus Smartwatches, Gesundheits- oder Schmerztagebücher oder Daten von Gesundheits-Apps.
  • Daten, die Ihre Krankenkasse einpflegt:
    Diagnosecodes, die Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Abrechnung angeben.


  • In der ePA liegen künftig auch
  • der elektronische Medikationsplan
  • der eImpfpass
  • das eZahnbonusheft
  • das elektronische Untersuchungsheft für Kinder und
  • der eMutterpass


  • Ab 2025 können Sie Ihre Krankenkasse zweimal innerhalb von 24 Monaten bitten, bis zu 10 ältere medizinische Dokumente für Sie zu digitalisieren. Arztpraxen sind nicht verpflichtet, alte Arztbriefe oder Befunde in die ePA einzutragen.
    Es profitiert der Versicherte:
    Doppeluntersuchungen können vermieden werden, weil die Ergebnisse von schon durchgeführten Untersuchungen jederzeit einsehbar bereit liegen.

    Es profitiert die Wissenschaft
    Es ist ein großer Vorteil, dass Forschende Zugang zu mehr Daten erhalten. Schon lange klagen diese, dass Deutschland im internationalen Vergleich abgehängt sei – auch weil es so schwer ist, an die Daten zu kommen. Wer etwa eine deutschlandweite Studie plant, muss derzeit mitunter in jedem Bundesland einzeln Zugang zu Daten beantragen, so bekommt er sie kostenfrei auf dem Silbertablett geliefert.

    Es profitiert das Gesundheitssystem:
    Verbesserter Austausch von Informationen, effizientere Behandlungen und damit eine bessere Gesundheitsversorgung. So erhielten im medizinischen Bereich Tätige unter anderem einen Überblick über den Impf- und Vorsorgestatus der Versicherten sowie über vorliegende medizinische Berichte.
    Das größte Risiko tragen die Versicherten: Wenn so viele sensible Daten zentral an einem Ort gespeichert werden, ist das fast eine Einladung. Kriminelle könnten die Datenbanken hacken und hätten dann Zugriff auf Ihre hochsensible und persönliche Informationen. Tatsächlich sind erbeutete Gesundheitsdatensätze derzeit mehr wert als etwa Kreditkartendaten – weil sie so viel über uns preisgeben.

    Aus Sicht der Behandler stellt sich die Frage, wie vollständig die Informationen in der Akte sind. Denn Sie als Patient können selbst entscheiden, welche Dokumente sie freigeben, so sie eine ePA-App haben und zeitnah neue Dokumente klassifizieren.

    Aus Sicht von Patienten könnte es zum Beispiel schwieriger werden eine „unvoreingenommene zweite Meinung“ zu einem medizinischem Sachverhalt zu bekommen, wenn der Behandler schon die Vordiagnosen anderer Kollegen zu Gesicht bekommt.

    Außerdem erfahren gerade chronisch kranke Versicherte auch im Gesundheitsbereich immer wieder Diskriminierung. So kritisiert etwa die Deutsche Aidshilfe, dass die ePA in der bestehenden Form die Diskriminierung noch verstärken könnte.

    Ärztliche Schweigepflicht: Fragen des Datenschutzes sind aus unserer Sicht noch nicht ausreichend geklärt. Wir wollen keine Haftung für die Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der ePA übernehmen. Für uns Ärzte hat die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten oberste Priorität.

    Der Datenzugriff in einem intransparenten europäischen Datenraum wird sehr schwer nachvollziehbar sein. Die Politik hat vorgesehen, dass nicht nur die an der Behandlung Beteiligten, sondern auch Forschungseinrichtungen oder Firmen auf die Daten zugreifen können. Die Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten ist aus unserer Sicht damit nicht mehr gegeben.

    Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationstechnologie mahnt außerdem an:
    Die aktuelle Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
    Vor und Nachteile der ePA auf einem Blick
    Wenn Sie die ePA nicht nutzen, dann entstehen Ihnen keinerlei Nachteile!

    Das jetzt gewählte Opt-out-Prinzip bei Primärversorgung und Forschungsdatenweitergabe zeugen davon, dass bei der Entwicklung der ePA nicht selbstbestimmt und aktiv handelnde Versicherte im Zentrum der Überlegungen standen. Eine ePA, die in wesentlichen Bereichen ohne aktives Zutun der Versicherten eingesetzt werden kann, widerspricht dem Selbstbestimmungsansatz im Gesundheitswesen.

    Falls für Sie die Risiken der ePA überwiegen, dann können Sie jederzeit der Einrichtung einer ePA widersprechen bzw. deren Löschung veranlassen (Opt-Out-Verfahren).
    • Dieser Text und die Quellensammlung dient zu Ihrer Informationen.
      Wir als Praxis sind weder für noch gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte.
      Uns erscheint nur immens wichtig, das SIE als Patient über die Tragweite Ihrer Entscheidung Bescheid wissen.

      Nutzen Sie die hier dargebotenen Inhalte und zögern Sie nicht bei Fragen auf uns zu zu kommen.