E-Rezeptbestellung

  • Für diesen Online-Service müssen Sie gesetzlich versichert und Ihre Krankenkassen- oder Versicherungsdaten bei uns registriert sein.
    Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur Rezepte für bereits von uns in letzter Zeit verordnete Präparate anfragen können. Für Neuverordnungen müssen Sie bitte einen Termin vereinbaren. Gleiches gilt für nicht dauerhaft verordnete Medikationen.

    Wir dürfen leider keine Apothekenzuweisungen mehr durchführen, dies wurde vom Gesetzgeber untersagt: Nutzen Sie hierfür bitte die eRezept-App.




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Das E-Rezept

Ein E-Rezept ist einfach einzulösen: Ein Papierausdruck ("rosa Rezept") entfällt

Die drei Schritte zu Ihrem Medikament:

  • 1. Vorraussetzung: Sie haben ihre gültige Versichertenkarte im aktuellen Quartal bei uns eingelesen.
  • 2. Sie (oder ein Angehöriger) müssen mit Ihrer Versichertenkarte zur Apotheke gehen um das Rezept einzulösen.

  • Was ist ein E-Rezept?* Einlösen in der Apotheke* Informationen zum E-Rezept* Die E-Rezept APP* Fragen und Antworten zum E-Rezept*

    *Link zu externen Quellen


    Jeweils Anfang Januar, April, Juli und Oktober beginnt ein neues Abrechnungsquartal - hier ist das Einlesen der Versichertenkarte gesetzlich vorgeschrieben.
    Bitte beachten Sie:
  • Bei fehlender Versichertenkarte können keine Rezepte, Überweisungen etc erstellt werden.
  • Anfragen für bei uns noch nie verordnete Medikamente erfordern immer einen vorherigen Kontakt mit dem Arzt und können daher hier nicht angefordert werden.
  • Privatversicherte müssen Ihre Versicherung anfragen, ob ein E-Rezept schon möglich ist.
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